zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 6, Juni 2021, Seite 19

Journalistin als Dienstnehmerin

Christa Kocher

Auch bei Mitarbeitern im Medienbereich gelangt der OGH in der überwiegenden Anzahl der Entscheidungen zum Ergebnis, dass ein Dienstverhältnis vorliegt. Bei jahrelanger intensiver Einbindung in den Redaktionsablauf ist die Möglichkeit der freien Gestaltung nur theoretischer Natur und fällt im Rahmen der Gesamtabwägung des tatsächlich gelebten Vertragsverhältnisses nicht maßgeblich ins Gewicht ().

Sachverhalt

Die Klägerin ist bei der Beklagten, einem niederösterreichischen Medienunternehmen, seit August 1997 als redaktionelle Mitarbeiterin tätig. Eine schriftliche Vereinbarung darüber schlossen die Parteien nicht ab. Sie begann ihre Tätigkeit mit Korrekturlesen und übernahm im Laufe der Zeit Nachbearbeitungen, nahm auswärtige Termine für zwei Lokalausgaben wahr und verfasste Artikel zu den ihr vorgegebenen Themen.

Die Klägerin hatte sowohl in der Zentrale als auch ab 2002 in der Lokalredaktion ein eigenes Büro, das sie bis zur Schließung 2018 ausschließlich nutzte. Sie hatte eine Telefonnummer mit eigener Durchwahl, und unter den Mitarbeitern war bekannt, dass die Klägerin dort von Mittwoch bis Sonntag anwesend war. Erst seit 2018 arbeitet sie von zu Hause ...

Daten werden geladen...