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Zuwendungen ausländischer Stiftungen und Trusts an inländische Begünstigte
Haag/Tischendorf (IStR 2020, 794 ff) untersuchen, unter welchen Voraussetzungen Zuwendungen ausländischer Stiftungen und Trusts an inländische Begünstigte der Schenkungssteuer und (allenfalls zusätzlich) auch der Einkommensteuer unterliegen. Unter Hinweis auf ein Urteil des BFH vom , II R 6/16, das in der Zwischenzeit auch ausdrücklich von der Finanzverwaltung anerkannt wurde, kommen sie zum Ergebnis, dass jedenfalls dann keine Schenkungssteuer anfällt, wenn die Stiftungsvorstände und Trustees frei in ihrer Entscheidung sind, wann und in welcher Höhe Zuwendungen erfolgen und diese Zuwendungen von der Stiftungs- bzw Trusturkunde gedeckt sind. Die Begünstigten dürfen zudem über keinen rechtlich verfestigten Titel am Vermögen der Stiftung oder des Trust verfügen. Allerdings sei weiterhin unklar, ob diese vom BFH zur Schenkungssteuer ausgesprochenen und von der Finanzverwaltung anerkannten Grundsätze auch für die Auslegung des § 15 dAStG und damit auf dem Gebiet der Einkommensteuer gelten.