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SWI 12, Dezember 2020, Seite 702

Änderungen der deutschen Wegzugsbesteuerung

Happe/Stingel (PIStB 2020, 312 ff) berichten, dass es mit dem Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie in Deutschland zu drei Änderungen bei der Wegzugsbesteuerung nach § 6 dAStG komme. Erstens wird der Betrachtungszeitraum auf sieben Jahre der letzten zwölf Jahre beschränkt. Zweitens wird die unverzinsliche, unbegrenzte Stundung der Steuer bei Wegzug in das EU-/EWR-Ausland und in die Schweiz abgeschafft (bisher galt das noch als Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit). Allerdings wird eine Verteilung der Steuer über sieben Jahre eingeführt, die aber bei Gefährdung des Steueraufkommens jederzeit widerrufen werden kann. Drittens muss die den Anfall der Wegzugsbesteuerung grundsätzlich vermeidende Rückkehrabsicht schon im Zeitpunkt des Wegzugs gegenüber dem Finanzamt glaubhaft gemacht werden. In der Folge zeigen Happe/Stingel Gestaltungsoptionen zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung auf.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steuerberatung GmbH in Salzburg.
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