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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,
auch in der zweiten Ausgabe dieses Jahres stellen wir Ihnen noch einige gesetzliche Neuerungen vor – so die bereits mit in Kraft getretene Änderung im ArbVG zur Verlängerung der Funktionsperiode der Belegschaftsvertretung auf fünf Jahre und die Novellierungen des AMSG und AMPFG zur Verlängerung der Kurzarbeit. Neue Wege der Wiedereingliederung von Arbeitnehmern nach langen Krankenständen werden mit Wirkung ab offenstehen: eine Wiedereingliederungsteilzeit, sozialrechtlich abgefedert durch ein Wiedereingliederungsgeld. Wie die betriebliche Praxis dieses Angebot annehmen wird, bleibt abzuwarten – ein Haken könnte sein, dass der Arbeitnehmer arbeitsfähig sein muss, damit mit ihm eine Wiedereingliederungsteilzeit vereinbart werden kann. Andreas Gerhartl hat die umfangreichen Details dieser neuen „Teilzeit“ für Sie aufbereitet.
Karin Blasl befasst sich mit einem Erkenntnis des BFG bezüglich der Frage, in welchen Fällen sonstige Bezüge – möglicherweise im Rahmen eines 13. Laufes – noch dem Vorjahr zuzurechnen sind und wann es sich um Nachzahlungen handelt.
Nunmehr leben Personalverrechnerinnen und Personalverrechner seit über einem Jahr mit der neuen Regelung der Mitarbeiterrabatte und der Frage, ob d...