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PV-Info 2, Februar 2017, Seite 3

Das Wiedereingliederungsteilzeitgesetz

Andreas Gerhartl

Mit dem Wiedereingliederungsteilzeitgesetz, BGBl I 2017/30, ausgegeben am , wird eine Maßnahme zur Erleichterung der Wiedereingliederung länger erkrankter Arbeitnehmer in den Arbeitsprozess gesetzlich implementiert. Die Wiedereingliederungsteilzeit enthält sowohl arbeits- als auch sozialrechtliche Aspekte. Im Folgenden werden die neuen Bestimmungen überblicksweise dargestellt.

Grundsätzliches

Das Instrument der Wiedereingliederungsteilzeit dient der Erleichterung der Wiedereingliederung von Arbeitnehmern nach langer Krankheit. Die Entgelteinbuße des Arbeitnehmers wird mit einer Sozialleistung (Wiedereingliederungsgeld = anteiliges virtuelles Krankengeld) kompensiert. Wiedereingliederungsteilzeitvereinbarung (arbeitsrechtliche Vereinbarung) und Wiedereingliederungsgeld (sozialrechtliche Maßnahme) hängen daher zusammen: So wird die Wiedereingliederungsteilzeit erst mit Zuerkennung des Wiedereingliederungsgeldes wirksam und endet mit dem Entfall des Anspruchs auf Wiedereingliederungsgeld. Auf der anderen Seite setzt die Zuerkennung des Wiedereingliederungsgeldes den Abschluss einer Wiedereingliederungsteilzeitvereinbarung voraus.

Die Wiedereingliederungsteilzeit schafft aber keinen Sonde...

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