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Sonstige arbeitsrechtliche Neuerungen
Im Jänner 2017 wurden einige arbeitsrechtliche Änderungen im BGBl kundgemacht, die hier kurz vorgestellt werden, Es handelt sich dabei um die Familienhospizkarenz betreffende Änderungen im Wiedereingliederungsteilzeitgesetz, um Änderungen im ArbVG und um Änderungen bei der Kurzarbeit.
Begleitung von schwersterkrankten Kindern
Gemäß § 14b AVRAG kann der Arbeitnehmer eine Herabsetzung oder Änderung der Lage der Arbeitszeit oder eine Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgelts zur Begleitung von im gemeinsamen Haushalt lebenden, schwersterkrankten Kindern (dazu zählen auch Wahl- und Pflegekinder oder leibliche Kinder des anderen Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten) verlangen. Diese Maßnahme kann zunächst für einen bestimmten, fünf Monate nicht übersteigenden Zeitraum beantragt werden; bei einer Verlängerung darf die Gesamtdauer der Maßnahme neun Monate nicht überschreiten.
Wurde die Maßnahme voll ausgeschöpft, kann diese ab höchstens zweimal in der Dauer von jeweils höchstens neun Monaten verlängert werden, wenn sie anlässlich einer weiteren medizinisch notwendigen Therapie für das schwersterkrankte Kind erfolgen soll (Änderung des AVRAG durch das Wiedereingliederungsteilzeitgesetz, BG...