Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 2, Februar 2017, Seite 14

Darf durch Sachbezüge der Nettobetrag des kollektivvertraglichen Bruttomindestentgelts unterschritten werden?

Thomas Rauch

Der OGH hat sich bereits mit der Frage beschäftigt, ob Sachbezüge auf das kollektivvertragliche Mindestentgelt anzurechnen sind. Im August 2015 wurde dazu vom OGH die Auffassung vertreten, dass die Anrechnung des Sachbezugs auf das kollektivvertragliche Mindestentgelt unzulässig ist (; dazu Rauch, Können Sachbezüge auf das kollektivvertragliche Mindestentgelt angerechnet werden? PV-Info 11/2015, Seite 24 ff). Davon ist die Frage zu unterscheiden, ob durch einen Sachbezug neben dem kollektivvertraglichen Bruttomindestentgelt der Nettobetrag, der sich aus dem kollektivvertraglichen Bruttomindestentgelt ergibt, unterschritten werden darf.

Zweck des Mindestentgelts

Zunächst ist dazu auf die Grundgedanken der zuvor erwähnten Entscheidung des OGH vom August 2015 zu verweisen. Demnach spricht die Festlegung des Mindestentgelts in Euro im anzuwendenden Kollektivvertrag (bzw dessen Gehaltstafel) dafür, dass es in (Bar- oder Giral-)Geld geschuldet ist. Anhaltspunkte für eine andere Absicht der KollektivverS. 15 tragsparteien sind nicht gegeben. Nach dem bereits in einer Entscheidung angesprochenen Zweck des kollektivvertraglichen Mindestentgelts, die Deckung des Arbeitn...

Daten werden geladen...