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Familienbeihilfe bei ausländischem Schulbesuch
Die Kindesmutter bezog für ihre minderjährige Tochter Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge. Im Zuge einer rückwirkenden Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen stellte das Finanzamt fest, dass die Tochter seit September 2012 in der Türkei eine auf vier Jahre angelegte Koranschule besucht, und forderte die für den Zeitraum ab September 2012 ausbezahlte Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbeträgen zurück. Die Rückforderung wurde damit begründet, dass für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe. Wann sich das Kind „ständig im Ausland aufhält“, wird im Folgenden ausführlich erläutert ().
Sachverhalt
In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Beschwerde wurde vorgebracht: Die Internats- und Studienkosten für die Tochter in der Türkei seien von den Eltern getragen worden. Das Kind sei in Österreich geboren, besitze die österreichische Staatsbürgerschaft und verbringe die Ferienzeiten in Österreich. Der Lebensmittelpunkt der Tochter befinde sich weiterhin in Österreich; auch ein Wohnsitz im elterlichen Haushalt bestehe. Der Aufenthalt im Ausland wäre ausschließlich zu Studienzwecken erfolgt. Die Ausbildung ...