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PV-Info 4, April 2015, Seite 8

Kollektivvertragliche Lohnerhöhung für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe ab 1. 5. 2015

Rudolf Grafeneder

Beim diesjährigen Lohnabschluss des Kollektivvertrages für Arbeiter des Baugewerbes und der Bauindustrie kommt es neben einer prozentmäßigen Lohnanpassung auch zu einigen Änderungen im Rahmenrecht. Außerdem werden sich die Kollektivvertragsparteien dafür einsetzen, dass Lehrlinge, die diesem Kollektivvertrag unterliegen, in das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG) einbezogen werden. Dieser Beitrag soll die eingeführten Neuerungen näher erläutern.

Lohnerhöhung

Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingsentschädigungen werden jeweils für eine Laufzeit von 12 Monaten

  • mit um 2,1 %,

  • mit um den Verbraucherpreisindex + 0,4 %

erhöht. Für die Höhe des Verbraucherpreisindex wurde der Durchschnitt im Zeitraum vom März 2015 bis zum Februar 2016 vereinbart.

Bei der Errechnung der Lohnsätze findet die kollektivvertragliche Rundungsregelung Anwendung, das heißt, es wird auf einen Cent genau kaufmännisch gerundet.

Weiters bleibt die Parallelverschiebungsklausel aufrecht, das heißt, die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Ist-Lohn darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nic...

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