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Steuerreform 2015
Auf Basis der aktuell verfügbaren Informationen wird die Steuerreform 2015 voraussichtlich folgende personalverrechnungsrelevante Änderungen ab bringen:
Erhöhung des Steuerfreibetrags für Mitarbeiterbeteiligung von 1.460 € auf 3.000 € pro Jahr.
Sachbezug für Firmenautos:
–Erhöhung des Sachbezugs auf 2 % der Anschaffungskosten pro Monat für PKW mit CO2-Ausstoß von mehr als 120 g/km (zB Audi A4 Avant: 109 g/km).
–Kein Sachbezugswert ist für Firmenautos mit Elektromotor zu versteuern: Bei einem durchschnittlichen Elektro-Firmenauto kann sich daraus eine Steuerersparnis für den Arbeitnehmer von jährlich 3.000 € und für den Arbeitgeber (ersparte Lohnnebenkosten) von 2.000 € ergeben.
–S. 6 Streichung der sogenannten Topfsonderausgaben: Die Absetzbarkeit von Zusatzversicherungen und Ausgaben zur Wohnraumschaffung wird gestrichen (Übergangsfrist für Altverträge: fünf Jahre).
Senkung des Einkommensteuertarifs: Bis € 60.000 € sinken die Tarifstufen markant. Daher beträgt die Durchschnittsteuerbelastung bei 60.000 € künftig 30,8 % (statt bisher 33,73 %). Nachfolgend sehen Sie in der Tabelle zum Vergleich den bisherigen und den künftigen Einkommensteuertarif.
Tabelle in neuem Fenster öffnen2015GrenzsteuersatzSteuerberechnungØ Steuerbis...