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PV-Info 4, April 2015, Seite 5

Steuerreform 2015

Monika Kunesch

Auf Basis der aktuell verfügbaren Informationen wird die Steuerreform 2015 voraussichtlich folgende personalverrechnungsrelevante Änderungen ab bringen:

  • Erhöhung des Steuerfreibetrags für Mitarbeiterbeteiligung von 1.460 € auf 3.000 € pro Jahr.

  • Sachbezug für Firmenautos:

    Erhöhung des Sachbezugs auf 2 % der Anschaffungskosten pro Monat für PKW mit CO2-Ausstoß von mehr als 120 g/km (zB Audi A4 Avant: 109 g/km).

    Kein Sachbezugswert ist für Firmenautos mit Elektromotor zu versteuern: Bei einem durchschnittlichen Elektro-Firmenauto kann sich daraus eine Steuerersparnis für den Arbeitnehmer von jährlich 3.000 € und für den Arbeitgeber (ersparte Lohnnebenkosten) von 2.000 € ergeben.

    S. 6 Streichung der sogenannten Topfsonderausgaben: Die Absetzbarkeit von Zusatzversicherungen und Ausgaben zur Wohnraumschaffung wird gestrichen (Übergangsfrist für Altverträge: fünf Jahre).

  • Senkung des Einkommensteuertarifs: Bis € 60.000 € sinken die Tarifstufen markant. Daher beträgt die Durchschnittsteuerbelastung bei 60.000 € künftig 30,8 % (statt bisher 33,73 %). Nachfolgend sehen Sie in der Tabelle zum Vergleich den bisherigen und den künftigen Einkommensteuertarif.

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    2015
    Grenzsteuersatz
    Steuerberechnung
    Ø Steuer
    bis...
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