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Vorzeitiger Mutterschutz: Wer zahlt? Zahlt wer?
Beim vorzeitigen Mutterschutz erhält die werdende Mutter in der Regel Wochengeld von der Gebietskrankenkasse. Erhält sie ausnahmsweise kein Wochengeld, hat sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber dem Dienstgeber. Laut Gebietskrankenkasse soll dies nicht nur während der laufenden Beschäftigung gelten, sondern auch dann, wenn während einer vereinbarten Karenz ein weiteres Kind erwartet wird und für dieses kein Wochengeld gebührt.
Vorzeitiger Mutterschutz
Eine werdende Mutter darf schon vor dem absoluten Beschäftigungsverbot (= 8 Wochen vor der Geburt) nicht beschäftigt werden, wenn nach einem von ihr vorgelegten Zeugnis eines Amtsarztes oder eines Arbeitsinspektionsarztes Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet wäre.
Ende 2010 wurde durch einen Erlass des BMASK (BMASK-462.310/0012-VII/A/4/2010) der Zugang zum vorzeitigen Mutterschutz verschärft. Vorzeitiger Mutterschutz ist grundsätzlich erst ab Ende der 15. Schwangerschaftswoche möglich und es müssen bestimmte in der Anlage zum Erlass angeführte Gründe vorliegen. Nicht angeführte Pathologien sind im Einzelfall zu entscheiden. Hyperemesis, Lumbalgie, Blutungen in der Frühgravidität, Hyp...