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Verordnungsentwurf zur Neuregelung der Abzugsteuerentlastung bei Arbeitskräftegestellung
Draft Regulation on the Revision of Withholding Taxation in the Case of Personnel Leasing Fees
Following the decision of the Austrian Supreme Administrative Court of April 23rd, 2021, Ra 2020/13/0089, a new regulation on the revision of withholding taxation in the case of personnel leasing fees was drafted. In the following, the current rules as well as the rules as planned in the draft are described, the latter being considered critically.
I. Überblick über die geltende Rechtslage
Gemäß § 98 Abs 1 Z 3 EStG unterliegen Einkünfte aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung der beschränkten Steuerpflicht. Gemäß § 99 Abs 1 Z 5 EStG wird von diesen Einkünften die Steuer durch Steuerabzug iHv 20 % erhoben. Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte, somit der beschränkt steuerpflichtige Arbeitskräftegesteller. Der Beschäftiger haftet für die Einbehaltung und Abfuhr des Steuerabzugsbetrags (§ 100 Abs 2 EStG).
Gemäß § 98 Abs 1 Z 4 EStG unterliegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die im Inland ausgeübt oder verwertet wird, der beschränkten Steuerpflicht. Um innerstaatlich eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat eine steuerliche Erfassung dieser Einkünfte jedoch zu unterbleiben, wenn die Einkünfte wirtschaftlich bereits im Rahmen der Einkünfte aus der Gestellung von Arbeitskräften erfasst w...