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Die neue Verordnung zur Abzugsteuerentlastung bei Arbeitskräftegestellung
The New Ordinance Regarding Withholding Taxation of Personnel Leasing Fees
On August 24th, 2022, the Austrian Ministry of Finance published the DTC Implementation Adjustment Ordinance (DBA-Durchführung-Anpassungsverordnung), which adapts the current legal situation on withholding tax relief for personnel leasing fees. In this article, Thomas Frenkenberger highlights the most important aspects of the new ordinance and illuminates the differences to the draft assessment already discussed by Daxkobler in SWI 2022, 374.
I. Kontext
Die Verordnung zielt auf den Inbound-Fall der Arbeitskräftegestellung ab: Ein in Österreich nicht steuerlich ansässiger Arbeitskräftegesteller überlässt seinen Dienstnehmer an einen in Österreich ansässigen Beschäftiger. Der Dienstnehmer übt seine Tätigkeit in Österreich aus, ist allerdings selbst nicht in Österreich ansässig (siehe Abbildung 1).
Nach innerstaatlichem Recht unterliegen Vergütungen an den Gesteller gem § 98 Abs 1 Z 3 UAbs 2 TS 2 EStG der beschränkten Steuerpflicht. Die Steuer ist nach § 99 Abs 1 Z 5 EStG mittels Steuerabzugs iHv 20 % des Bruttobetrags zu erheben. Steuerschuldner ist der Gesteller selbst; der Beschäftiger haftet für die Einbehaltung und Abfuhr der Steuer. Die Löhne oder Gehälter sind auf Ebene des Dienstnehmers ebenfalls steue...