Personalentsendung in der Praxis
2. Aufl. 2023
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S. 2385. Besteuerung auf Mitarbeiterebene
5.1. Die Beurteilung eines grenzüberschreitenden Sachverhalts auf Ebene des Mitarbeiters
Steuerrechtliche Lösung in drei Schritten
Grenzüberschreitende Sachverhalte sind nach der österreichischen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis bei unbeschränkter (vgl Kapitel 5.2.1.) und beschränkter Steuerpflicht (vgl Kapitel 5.2.2.) in drei Stufen zu beurteilen (sog „Drei-Stufen-Theorie“):
Im ersten Schritt ist der Bestand der Steuerpflicht nach innerstaatlichem Steuerrecht zu prüfen („wie wenn kein DBA bestünde“). Ergäbe diese Prüfung, dass schon nach innerstaatlichem Recht keine Steuerpflicht besteht, wäre keine weitere Prüfung erforderlich (vgl Kapitel 5.2.).
Besteht eine Steuerpflicht nach innerstaatlichem Recht, dann bedarf es im zweiten Schritt der Beurteilung, ob das Besteuerungsrecht durch ein DBA (vgl Kapitel 5.3.) eingeschränkt wird.
Wurde der innerstaatliche und DBA-konforme Besteuerungsanspruch festgestellt, folgt im dritten Schritt die Erhebung der abkommensgemäß Österreich zustehenden Steuern (vgl Kapitel 5.4.).
5.2. Die unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht
Die persönliche Steuerpflicht natürlicher Personen wird in § 1 EStG geregelt. Natürliche Personen, die im Inland einen ...