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SWK 26, 10. September 2022, Seite 1024

Neugestaltung der DBA-Entlastung bei inländischen Arbeitskräftegestellungen

Überblick über die neue Rechtslage

Veronika Daurer und Ina Kerschner

Vergütungen von ausländischen Arbeitskräftegestellungsunternehmen ohne inländische Betriebsstätte unterliegen der Abzugsteuer gemäß § 99 EStG, dürfen aber aufgrund eines anwendbaren DBA in der Regel im Inland nicht besteuert werden. Der Gesteller darf daher eine Rückerstattung beantragen bzw es kann eine Entlastung an der Quelle erfolgen. Eine solche DBA-Entlastung setzt allerdings voraus, dass die Besteuerung des in der Gestellungsvergütung enthaltenen Lohnanteils sichergestellt ist, da die gestellten Arbeitskräfte aufgrund eines anwendbaren DBA grundsätzlich in Österreich besteuert werden dürfen.

Bis dato erfolgte die Sicherstellung des Lohnanteils im Rückerstattungsverfahren im Wege der Ermittlung einer fiktiven Lohnsteuer. Anlässlich des VwGH-Erkenntnisses vom , Ra 2020/13/0089, in dem der VwGH dieser Vorgehensweise eine Absage erteilt hat, wurde nunmehr das System der abkommensrechtlichen Entlastung von der Abzugsteuer bei Vergütungen für die Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung im Verordnungsweg neugestaltet. Die Autorinnen geben einen Überblick über die neue Rechtslage.

1. Rechtliche Rahmenbedingungen

1.1. Arbeitskräftegestellungen im innerstaatlichen Recht

In Ö...

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