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Urlaubsverbrauch während der Kündigungsfrist
Nach einer plötzlich geänderten Rechtsprechung besteht keine Verpflichtung des Arbeitnehmers, während der Kündigungsfrist Urlaub in zumutbarem Ausmaß zu verbrauchen
In einem Judikat vom hat der OGH ausgeführt, dass den Arbeitnehmer nach Ausspruch der Kündigung die Obliegenheit treffe, offene Urlaubsansprüche in einem zumutbaren Ausmaß zu konsumieren.Die Weigerung des während der Kündigungsfrist freigestellten Arbeitnehmers, im Rahmen der Zumutbarkeit Urlaub zu verbrauchen, führe zu einer entsprechenden Reduktion der Ersatzleistung. Nur rund zehn Monate danach (am ) erging eine weitere Entscheidung des OGH,wonach eine solche Obliegenheit nicht bestehe und nur bei rechtsmissbräuchlicher oder treuwidriger Ablehnung eines Urlaubsangebots des Arbeitgebers eine Verkürzung der Urlaubsersatzleistung denkbar sei. Überdies wurde der deutliche Widerspruch zwischen den beiden Entscheidungen in Abrede gestellt. Im Folgenden sollen insbesondere die Folgen dieser Judikate für die Praxis dargestellt werden.
1. Die unterschiedlich beurteilten Fälle
1.1. Am vom OGH entschiedener Fall
Der älteren Entscheidung (FN 1) liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Arbeitsverhältnis wurde durch eine am zugegangene Kündigung mit aufgelöst. Im Kündigungsschreiben wurde der Verbrauch der restlichen 91 Urlaubstage angeboten. Mittels eines weiteren Schreibens, welches dem ...