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PV-Info 9, September 2021, Seite 7

Ablehnung des Konsums von Urlaub während einer Dienstfreistellung

Thomas Rauch

Eine Obliegenheit des Arbeitnehmers, seinen Urlaub im Fall einer Dienstfreistellung innerhalb einer längeren Kündigungsfrist zu verbrauchen, besteht nur im Fall einer Verletzung der Treuepflicht oder eines Rechtsmissbrauchs. Dies gilt auch im Fall der Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Fristablauf und vorangegangener Dienstfreistellung ().

Die Klägerin war vom bis in einem befristeten Arbeitsverhältnis zum beklagten Arbeitgeber. Am wurde sie für die restliche Zeit des Arbeitsverhältnisses (und somit für nahezu fünf Monate) dienstfrei gestellt. Die vom beklagten Arbeitgeber angebotene Vereinbarung über den Verbrauch des Resturlaubs von 14 Tagen wurde von der Klägerin abgelehnt. Da die beklagte Partei der Meinung war, dass die Ablehnung rechtsmissbräuchlich sei, wurde die Urlaubsersatzleistung für die restlichen 14 Urlaubstage nicht ausbezahlt. Die Klägerin begehrte mittels Klage die Zahlung der Urlaubsersatzleistung, da ihrer Auffassung nach von einem Rechtsmissbrauch keine Rede sein könne. Insbesondere sei zu berücksichtigen, dass sie während der Dienstfreistellung ein schulpflichtiges Kind zu betreuen hatte und während der Dienstfreistellung de...

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