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PV-Info 7, Juli 2016, Seite 5

Verarbeitung der Lohnzettel

Monika Kunesch

Folgende Information zur Verarbeitung der Lohnzettel wurde von der Finanzverwaltung an die Kammer der Wirtschaftstreuhänder übermittelt:

Derzeit kommt es zu EDV-technischen Problemen bei der Zuordnung von Lohnzetteln. Falls ein E- Formular oder L 1-Formular abgegeben worden ist und in FinanzOnline der Status „Lohnzettel nicht vorhanden“ aufscheint, ersucht die Finanzverwaltung, Lohnzettel nicht ein zweites Mal zu schicken, sondern vorab zu prüfen, ob der Lohnzettel übertragen worden ist, oder allenfalls zur Klärung beim Finanzamt anzurufen. Wurde der Lohnzettel übertragen, erfolgt die Zuordnung derzeit händisch, weshalb es bei der Bescheidausstellung zu zeitlichen Verzögerungen kommt.

Fazit: Sie sollten also nicht voreilig Lohnzettelübertragungen, sofern Sie keine Übertragungsfehlerprotokolle erhalten haben, nochmals durchführen, sondern abwarten und die Arbeitnehmer, die allenfalls fehlende Lohnzettelübertragungen bei Ihnen urgieren, auf diese Information verweisen.

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