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Neues Gesetz zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping (LSD-BG)
In Umsetzung der Richtlinie 2014/67/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und zur Änderung der Verordnung (EU) 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“), ABl L 159 vom , S 11 (im Folgenden: Durchsetzungsrichtlinie), wurde am vom Nationalrat das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG), BGBl I 2016/44 ausgegeben am , beschlossen. Gleichzeitig werden das AVRAG, das AÜG, das LAG, das ArbIG, das Heimarbeitsgesetz, das BPG, das ASGG, das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz und das ASVG geändert. Das LSD-BG tritt mit in Kraft und ist auf Sachverhalte anwendbar, die sich nach dem ereignen.
Die Erfahrungen bei der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping in der Vergangenheit haben nach Ansicht des Gesetzgebers gezeigt, dass die bisherigen Regelungen und Kontrollmöglichkeiten nicht ausreichen und weitere Maßnahmen bei der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping erforderlich sind. Durch das neue Gesetz soll Lohn- und Sozialdumpingdurch ausländische Dienstleistungserbringer im Zusammenhang mit Entsendungen...