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Rückzahlung von Einkommensteuergutschriften im Falle eines anhängigen Schuldenregulierungsverfahrens
Im vorliegenden Fall stellte sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen eines Schuldenregulierungsverfahrens Einkommensteuergutschriften ganz oder teilweise an den Schuldner zu bezahlen sind oder auf das Massekonto einzuzahlen sind ().
Sachverhalt
Gegen den beschwerdeführenden Schuldner war ein Schuldenregulierungsverfahren in Form eines Abschöpfungsverfahrens eingeleitet worden. Mit Eingaben vom und beantragte der Schuldner die Rückzahlung des auf seinem Abgabenkonto ausgewiesenen Guthabens. Dieses grundsätzlich unstrittige Guthaben war aber bereits vom Finanzamt auf das Massekonto beim Bezirksgericht überwiesen worden. Strittig war, ob
das Guthaben im vollen Umfang zu Recht überwiesen wurde oder
das Guthaben dem Schuldner/Steuerpflichtigen im Gesamtbetrag überwiesen hätte werden müssen oder
das Guthaben in einen pfändbaren Umfang (Massekonto) und einen unpfändbaren Betrag (Schuldner) geteilt werden hätte müssen.
Abschöpfungsverfahren
Das Abschöpfungsverfahren wird – mangels Zustandekommens eines Sanierungs- oder Zahlungsplans – unter Umständen auch gegen den Willen der Gläubiger vom Insolvenzgericht eingeleitet. Der Schuldner tritt den pfän...