GMSG § 43. Geltungsbereich des Hauptstückes, BGBl. I Nr. 116/2015, gültig ab 01.01.2016
6. Hauptstück Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern
§ 43. Geltungsbereich des Hauptstückes
Die in den § 44 bis 46 geregelten Verfahren gelten für die Identifizierung meldepflichtiger Konten unter den Neukonten von Rechtsträgern.
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