GMSG § 43. Geltungsbereich des Hauptstückes, BGBl. I Nr. 116/2015, gültig ab 01.01.2016

6. Hauptstück Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern

§ 43. Geltungsbereich des Hauptstückes

Die in den § 44 bis 46 geregelten Verfahren gelten für die Identifizierung meldepflichtiger Konten unter den Neukonten von Rechtsträgern.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
QAAAA-76831