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GMSG § 41. Konten im Gegenwert von höchstens 250 000 US-Dollar, BGBl. I Nr. 116/2015, gültig ab 01.01.2016

5. Hauptstück Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern

2. Abschnitt Überprüfungszeitraum

§ 41. Konten im Gegenwert von höchstens 250 000 US-Dollar

Die Überprüfung bestehender Konten von Rechtsträgern, deren Gesamtkontosaldo oder -wert zum einen Betrag im Gegenwert von 250 000 US-Dollar nicht übersteigt, zum 31. Dezember eines Folgejahres jedoch diesen Betrag übersteigt, muss innerhalb des Kalenderjahrs nach dem Jahr, in dem der Gesamtkontosaldo oder -wert diesen Betrag übersteigt, abgeschlossen sein.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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