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GMSG § 40. Konten im Gegenwert von mehr als 250 000 US-Dollar, BGBl. I Nr. 116/2015, gültig ab 01.01.2016

5. Hauptstück Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern

2. Abschnitt Überprüfungszeitraum

§ 40. Konten im Gegenwert von mehr als 250 000 US-Dollar

Die Überprüfung bestehender Konten von Rechtsträgern mit einem Gesamtkontosaldo oder -wert eines Betrags im Gegenwert von mehr als 250 000 US-Dollar zum muss bis abgeschlossen sein.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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QAAAA-76831