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GMSG § 21. Nachfrage beim Kundenbetreuer, BGBl. I Nr. 116/2015, gültig ab 01.01.2016

3. Hauptstück Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen

2. Abschnitt Identifizierung von Konten von hohem Wert

§ 21. Nachfrage beim Kundenbetreuer

Zusätzlich zur Suche in elektronischen Datensätzen und Papierunterlagen gemäß § 18 und § 19 muss ein meldendes Finanzinstitut das einem Kundenbetreuer zugewiesene Konto von hohem Wert (einschließlich der mit diesem Konto von hohem Wert zusammengefassten Finanzkonten) als meldepflichtiges Konto betrachten, wenn dem Kundenbetreuer tatsächlich bekannt ist, dass der Kontoinhaber eine meldepflichtige Person ist.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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