GMSG § 17. Geltungsbereich des Abschnittes, BGBl. I Nr. 116/2015, gültig ab 01.01.2016
3. Hauptstück Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen
2. Abschnitt Identifizierung von Konten von hohem Wert
§ 17. Geltungsbereich des Abschnittes
Die in den § 18 bis 26 geregelten erweiterten Überprüfungsverfahren gelten für Konten von hohem Wert.
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
QAAAA-76831