GMSG § 17. Geltungsbereich des Abschnittes, BGBl. I Nr. 116/2015, gültig ab 01.01.2016

3. Hauptstück Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen

2. Abschnitt Identifizierung von Konten von hohem Wert

§ 17. Geltungsbereich des Abschnittes

Die in den § 18 bis 26 geregelten erweiterten Überprüfungsverfahren gelten für Konten von hohem Wert.

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