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VwGH: Zulässigkeit einer unilateralen Entlastung nach § 48 Abs 5 BAO bei bloß wirtschaftlicher Doppelbesteuerung fraglich
Die Zulässigkeit einer Entlastungsmaßnahme gemäß § 48 Abs 5 BAO ist unter dem Gesichtspunkt des Erfordernisses der Ausgleichung der in- und ausländischen Besteuerung dann zu bejahen, wenn eine echte (also eine juristische) internationale Doppelbesteuerung vorliegt.
Die Annahme des BFG, wonach eine Doppelbesteuerung, die bei zwei verschiedenen Steuerpflichtigen eintritt, ebenfalls von einer Maßnahme nach § 48 Abs 5 BAO erfasst sein kann, steht im Gegensatz zur ständigen Rechtsprechung des VwGH.
Nach der Rechtsprechung des VwGH hat der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen aller jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann.
Sachverhalt: Der Beschwerdeführer gründete im Jahr 2009 auf Malta über einen Treuhänder eine Gesellschaft in der Rechtsform einer Ltd (im Folgenden: PCMS), deren alleiniger Gesellschafter er selbst war. In den Jahren 2010 bis 2013 erwirtschaftete die PCMS Gewinne, die vorab mit 35 % maltesischer Körperschaftsteuer versteuert wurden. Ein Teil der entrichteten Steuer wurde im Zuge eines Antrags rückvergütet, wodurch sich die Körperschaftsteuer auf einen effektiven P...