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SWI 9, September 2021, Seite 504

EuGH: Geschätzte Einnahmen im Hinterziehungsfall enthalten im Zweifel die Mehrwertsteuer

Mit Urteil vom , CB, C‑521/19, entschied der EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de Galicia (Oberstes Gericht von Galicien, Spanien) betreffend die Auslegung der Art 73 und 78 MwStSyst-RL. Es ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen CB und dem Tribunal Económico Administrativo Regional de Galicia (Unabhängige Regionale Einspruchsstelle der Finanzverwaltung S. 505 von Galicien, Spanien) wegen Steuerfestsetzungen und Sanktionen, die CB im Rahmen einer Steuernacherhebung der für die Jahre 2010 bis 2012 geschuldeten Einkommensteuer auferlegt wurden.

CB ist ein Selbständiger, der als Vermittler von Künstlern tätig ist. Seine Tätigkeit unterliegt der Mehrwertsteuer. In dieser Eigenschaft erbrachte er Dienstleistungen für die Lito-Gruppe, eine Gruppe von Unternehmen, die mit dem Infrastruktur- und Orchestermanagement für Patronats- und Dorffeste in Galicien (Spanien) betraut war. Konkret nahm CB Kontakt zu den Festkomitees (informellen Gruppen von Ortseinwohnern, die die Festlichkeiten organisierten) auf und verhandelte im Namen der Lito-Gruppe über den Auftritt der Orchester. Die in diesem Rahmen geleisteten Zahlungen der Festkomitees an die Lito-Gruppe er...

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