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Steueroasenabwehrgesetz
Der deutsche Bundestag hat am das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze (Steueroasenabwehrgesetz; StAbwG) beschlossen. Der Bundesrat hat am seine Zustimmung erteilt und das StAbwG ist in Kraft getreten. Kernelement des StAbwG ist die Anordnung von Abwehrmaßnahmen für Geschäftsvorgänge von Steuerpflichtigen in oder mit Bezug zu einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet. Loose (PIStB 2021, 217 ff) gibt einen Überblick über die Regelungen und erläutert die Praxiseffekte für deutsche Unternehmen anhand von Beispielfällen. Entscheidend ist zunächst, dass zusätzlich zum Bezug zu einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet noch mindestens ein weiteres Kriterium erfüllt sein muss: Intransparenz nach § 4 StAbwG (im Wesentlichen kein automatischer Informationsaustausch), unfairer Steuerwettbewerb nach § 5 StAbwG (etwa bei Bevorzugung von Steuerausländern) und die Nichterfüllung der BEPS-Mindeststandards nach § 6 StAbwG.