9. Abschnitt Übergangsrecht
§ 42.
§ 13 Abs. 2 ist nicht anwendbar, wenn zum der Anspruch auf die bisherige pflegebezogene Leistung auf einen Kostenträger übergegangen ist; in diesen Fällen bezieht sich dieser Anspruchsübergang ab auf das Pflegegeld.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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