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BewG 1955 Anlage 1 Bauklasseneinteilung und Durchschnittspreise je Kubikmeter umbauten Raumes oder je Quadratmeter nutzbarer Fläche, BGBl. I Nr. 59/2001, gültig ab 27.06.2001

DRITTER TEIL

B. Übergangs- und Schlußbestimmungen

Anlage 1 Bauklasseneinteilung und Durchschnittspreise je Kubikmeter umbauten Raumes oder je Quadratmeter nutzbarer Fläche

Euro/m3

1. Bürogebäude, Wohngebäude, Laboratorien und andere Gebäude, die nicht unmittelbar der Fabrikation oder Lagerzwecken dienen, die jedoch Teile der wirtschaftlichen Einheit eines Fabriksgrundstückes sind


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude
1.11 sehr einfache Ausführung
10,9009
1.12 einfache Ausführung
12,3544
1.13 mittlere Ausführung
14,5346
1.14 gute Ausführung
18,1682
1.15 sehr gute Ausführung
21,8019
1.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude
1.21 sehr einfache Ausführung
14,5346
1.22 einfache Ausführung
18,1682
1.23 mittlere Ausführung
21,8019
1.24 gute Ausführung
29,0691
1.25 sehr gute Ausführung
36,3364
2. Fabriksgebäude, Werkstättengebäude, Garagen, Lagergebäude und Kühlhäuser, die Teile der wirtschaftlichen Einheit eines Fabriksgrundstückes sind (bei den Wertansätzen ist eine einfache Ausstattung unterstellt)
bei Geschoßhöhen *)
bis zu 4 m
5 m
6 m
2.1
Schuppen (einseitig offene Gebäude)
2.11 Holz, Fachwerk oder Wellblech
8,7207
7,9940
7,2673
2.12 Massiv
11,6277
10,9009
10,1742
2.2
Shedbauten
2.21 mit Holzbindern
9,4475
8,7207
7,9940
2.22 mit Stahlbindern
10,9009
10,1742
9,4475
2.23 in Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion
13,0811
12,3544
11,6277
2.3
Stahlbetonfachwerk- oder Stahlfachwerkbauten mit Plattenverkleidungen
11,6277
10,1742
9,4475
2.4
Holz- und Holzfachwerkgebäude
12,3544
11,6277
10,9009
2.5
Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude; diese Durchschnittspreise erhöhen sich bei vorhandenem Personenaufzug um 5 v. H., bei besonderer innerer Ausstattung - soweit es sich nicht um eine Betriebsvorrichtung handelt - um 5 bis 20 v. H.; diese Durchschnittspreise er- mäßigen sich, unbeschadet der Zuschläge nach 18., bei fehlendem Fußboden um 10 v. H.
2.51 ohne Decke, ohne Raumaufteilung
13,0811
12,3544
11,6277
2.52 mit Decke, ohne Raumaufteilung
15,9880
15,2613
14,5346
2.53 mit Decke, mit Raumaufteilung
18,1682
17,4415
16,7148
2.6
Hallengebäude (Gebäude mit Geschoßhöhen über 6 m)
bei Geschoßhöhen bis zu
8 m
10 m
12 m
und darüber
2.61 Holzkonstruktion
5,0871
4,3604
3,6336
bei Geschoßhöhen bis zu
8 m
10 m
12 m
2.62 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude; diese Durchschnittspreise ermäßigen sich, unbeschadet der Zuschläge nach 18., bei Rundhallen um 20 v. H., bei fehlendem Fußboden um 10. v. H.
8,7207
8,3574
7,9940
14 m
16 m
18 m
und bei fehlender Decke um 10. v. H.
7,6306
7,2673
6,9039
20 m und darüber
6,5406
3. Hotels, Gasthöfe, Pensionsbetriebe, Erholungs- und Kurheime, Restaurants u. ähnl.
3.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude
3.11 sehr einfache Ausführung
10,9009
3.12 einfache Ausführung
13,0811
3.13 mittlere Ausführung
16,7148
3.14 gute Ausführung
20,3484
3.15 sehr gute Ausführung
25,4355
3.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude
3.21 sehr einfache Ausführung
14,5346
3.22 einfache Ausführung
20,3484
3.23 mittlere Ausführung
26,8889
3.24 gute Ausführung
34,8830
3.25 sehr gute Ausführung
43,6037
3.3 Nebengebäude (Garagen, Waschküchen, Wirtschaftsgegebäude u. ähnl.)
3.31 sehr einfache Ausführung
10,9009
3.32 einfache Ausführung
14,5346
3.33 mittlere Ausführung
18,1682
3.34 gute Ausführung
21,8019
4. Bank-, Versicherungs-, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
4.1 sehr einfache Ausführung
18,1682
4.2 einfache Ausführung
25,4355
4.3 mittlere Ausführung
32,7028
4.4 gute Ausführung
39,9701
4.5 sehr gute Ausführung
47,2373
5. Lagerhäuser und Kühlhäuser
5.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude
10,9009
5.2. Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude
5.21 ebenerdig
14,5346
5.22 Tragfähigkeit der Decken bis 1000 kg/m2
18,1682
5.23 Tragfähigkeit der Decken über 1000 kg/m2
25,4355
6. Theater und Lichtspielhäuser
6.1 Saaltheater (ohne besonderes Bühnenhaus)
6.11 sehr einfache Ausführung
14,5346
6.12 einfache Ausführung
18,1682
6.13 mittlere Ausführung
23,2553
6.14 gute Ausführung
29,0691
6.15 sehr gute Ausführung
36,3364
6.2 Volkstheater (mit besonderem Bühnenhaus)
6.21 sehr einfache Ausführung
14,5346
6.22 einfache Ausführung
17,4415
6.23 mittlere Ausführung
21,8019
6.24 gute Ausführung
26,8889
6.25 sehr gute Ausführung
32,7028
7. Warenhäuser, Kaufhäuser, Markt-, Messe- und Sporthallen, Kioske u. ähnl.
7.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude
7.11 sehr einfache Ausführung
10,9009
7.12 einfache Ausführung
13,0811
7.13 mittlere Ausführung
16,7148
7.14 gute Ausführung
20,3484
7.15 sehr gute Ausführung
25,4355
7.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude
7.21 sehr einfache Ausführung
14,5346
7.22 einfache Ausführung
19,6217
7.23 mittlere Ausführung
25,4355
7.24 gute Ausführung
31,9760
7.25 sehr gute Ausführung
39,9701
7.3 Hallenbauten (Gebäude mit Geschoßhöhen über 6 m und wenig innerer Ausstattung)
7.31 Holzgebäude und Fachwerkgebäude ohne feste Tribüneneinbauten
6,5406
7.32 wie 7.31 jedoch mit Tribüneneinbauten
7,9940
7.33 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude ohne feste Tribünen oder Rangeinbauten
10,9009
7.34 wie 7.33 jedoch mit Tribünen oder Rangeinbauten
14,5346
8. Krankenhäuser und Sanatorien
8.1 sehr einfache Ausführung
14,5346
8.2 einfache Ausführung
19,6217
8.3 mittlere Ausführung
25,4355
8.4 gute Ausführung
30,5226
8.5 sehr gute Ausführung
36,3364
8.6 Nebengebäude (Garagen, Küchen und Wirtschaftsgebäude)
wie Bauklasse 3.3
9. Tankstellengebäude
9.1 sehr einfache Ausführung
12,3544
9.2 einfache Ausführung
14,5346
9.3 mittlere Ausführung
18,1682
9.4 gute Ausführung
21,8019
9.5 sehr gute Ausführung
29,0691
10. Hallenbäder
10.1 sehr einfache Ausführung
18,1682
10.2 einfache Ausführung
21,8019
10.3 mittlere Ausführung
25,4355
10.4 gute Ausführung
29,0691
10.5 sehr gute Ausführung
36,3364
11. Einfamilienhäuser und einfamilienhausartige Gebäude
11.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude
11.11 sehr einfache Ausführung
10,9009
11.12 einfache Ausführung
14,5346
11.13 mittlere Ausführung
18,1682
11.14 gute Ausführung
21,8019
11.15 sehr gute Ausführung
29,0691
11.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude
11.21 sehr einfache Ausführung
14,5346
11.22 einfache Ausführung
19,6217
11.23 mittlere Ausführung
27,6157
11.24 gute Ausführung
36,3364
11.25 sehr gute Ausführung
47,2373
11.3 Nebengebäude (z. B. Garagen, Werkstätten)
wie Bauklasse 3.3
12. Klöster und Burgen; Gebäude, die vor dem Jahre 1800 errichtet wurden und eine Mauerstärke von 1 m oder mehr haben; Kotziegelbauten
12.1 sehr einfache Ausführung
7,2673
12.2 einfache Ausführung
10,9009
12.3 mittlere Ausführung
14,5346
12.4 gute Ausführung
19,6217
12.5 sehr gute Ausführung
29,0691
13. Keller und Kellergeschosse
13.1 sehr einfache Ausführung
10,9009
13.2 einfache Ausführung
13,8078
13.3 mittlere Ausführung
18,1682
13.4 gute Ausführung
25,4355
13.5 sehr gute Ausführung
36,3364
14. Überdachungen, Flugdächer;
die Durchschnittspreise sind bei Vorhandensein von Fußböden um 50 S bis 100 S je m2 zu erhöhen; Umwandungen sind mit 50 S bis 100 S je m2 der Umwandung anzusetzen
Euro/m2
Preis je m2 überdachter Fläche bis 3 m über 3 m auskragend
14.1 Überdachungen ohne eigene Stützen
14.11 in Holzkonstruktion oder Kunststoff
7,2673
10,9009
14.12 in Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion
14,5346
21,8019
bei einer Höhe bis zu
3 m
4 m
5 m
und darüber
14.2 Überdachungen mit eigenen Stützen
14.21 in Holzkonstruktion oder Kunststoff
10,9009
14,5346
18,1682
14.22 in Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion
14,5346
21,8019
25,4355
15. Mietwohngrundstücke und gemischtgenutzte Grundstücke
15.1 Holzgebäude und Fachwerkgebäude
Euro/m2
15.11 sehr einfache Ausführung
29,0691
15.12 einfache Ausführung
39,9701
15.13 mittlere Ausführung
54,5046
15.14 gute Ausführung
69,0392
15.15 sehr gute Ausführung
94,4747
15.2 Massivgebäude, Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude
15.21 sehr einfache Ausführung
36,3364
15.22 einfache Ausführung
58,1383
15.23 mittlere Ausführung
87,2074
15.24 gute Ausführung
130,8111
15.25 sehr gute Ausführung
181,6821
15.3 Nebengebäude (z. B. Garagen, Werkstätten)
15.31 sehr einfache Ausführung
32,7028
15.32 einfache Ausführung
39,9701
15.33 mittlere Ausführung
54,5046
15.34 gute Ausführung
72,6728
16. Ist innerhalb der Bauklassen 1, 3, 4, 6 bis 13 und 15 eine eindeutige Einstufung nicht möglich, so ist ein entsprechender Zwischenwert anzusetzen.
17. In obigen Bauklassen nicht enthaltene Gebäude und Gebäudeteile sind nach jener Bauklasse zu bewerten, die ihrer Bauweise und Ausstattung entspricht.
18. Die Durchschnittspreise sind zu erhöhen:
18.1 bei aufwendiger Ausführung **), dies gilt nicht für die in 2. bezeichneten Bauklassen, um
5 bis 25 v. H.,
18.2 bei Hochhäusern, d.s. Gebäude oder Gebäudeteile, bei denen der Fußboden mindestens eines Geschosses 25 m über der Erdoberfläche liegt, für jeden weiteren vollen Meter um je
maßgebend ist der Unterschied zwischen 25 m und der Oberkante der Decke des obersten Vollgeschosses; der Zuschlag ist auf die Durchschnittspreise aller Geschosse (auch Kellergeschosse) anzuwenden;
0.5 v. H.;
18.3 bei als Teil des Grundstückes zu betrachtenden Zentralheizungen um
3 bis 6 v. H.
18.4 Klimaanlagen
8 bis 10 v. H.
Merkmale für die Beurteilung der baulichen Ausführung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles
Die Tabelle enthält die bei allen Gebäudearten möglichen Merkmale. Sind bei Gebäuden (Gebäudeteilen) einzelne Merkmale üblicherweise nicht vorhanden, sind sie nicht zu beachten. Maßgeblich für die Einstufung ist die im Durchschnitt zutreffende Güte der Ausführung.
Bau- und Gebäudeteil
sehr einfache Ausführung
einfache Ausführung
mittlere Ausführung
1. Dach:
Stroh, Schindel, Pappe
einfache Ziegeleindeckung
doppelte Ziegel-, Welleternit- oder Preßkieseindeckung
2. Fassade:
einfacher Putz oder Rohbau
einfacher Putz
einfacher Putz
3. Decken:
Holzbalken
Gewölbe, Holzbalken
Gewölbe, Holzbalken
4. Fenster:
teilweise Einfachfenster
überwiegend Doppelfenster;
Doppelfenster Holzverbundfenster
5. Türen:
Brettertüren
Füllungstüren
Füllungstüren oder Paneeltüren
6. Fußböden:
Weichholz; Beton
Weichholz, Linoleum und Kunststoff
Weichholz, Linoleum und Kunststoff, in mehreren Räumen Hartholz
7. Boden- und Wandfliesen in den in Betracht kommenden Räumen (z. B. Küchen, Bädern, Toiletten, Verkaufs- und Lagerräumen sowie Erzeugungsstätten):
keine
geringfügig
in beschränktem Ausmaß
8. Wasser und Toiletten:
außerhalb der Wohnungen
teilweise in den Wohnungen
in den Wohnungen
9. Badezimmer:
keine
in einigen Wohnungen
in der überwiegenden Anzahl der Wohnungen
Beherbergungsbetriebe:
Etagenbäder in ausreichender Anzahl
10. Anteil besonderer Räume (Direktionszimmer, Gesellschaftsräume, Salons u. ähnl.):
keine
keine
geringer Anteil
11. Lift:
keiner
Bau- und Gebäudeteil
gute Ausführung
sehr gute Ausführung
1.Dach:
Eternit- oder Blecheindeckung
Naturschiefereindeckung; Dächer mit besonderer Wärmeisolierung Edelputz; Verkleidungen mit Natur- oder Verblendstein
2. Fassade:
Edelputz
3. Decken:
Massiv- oder Fertigteildecken
Massiv- oder Fertigteildecken
4. Fenster:
Doppelfenster; Holzverbundfenster
Mettall-, Kunststoff-, Edelholzfenster, Isolierverglasung
5. Türen:
Paneeltüren furniert oder lackiert
wie gute Ausführung, teilweise Türen aus Edelhölzern oder Metall
6. Fußböden:
in Wohn- und Büroräumen Hartholz, Parkett oder Spannteppiche
in einigen Räumen Parkett aus besten Hölzern
7. Boden- und Wandfliesen in den in Betracht kommenden Räumen (z. B. Küche, Bäder, Toiletten, Verkaufs- und Lagerräumen sowie Erzeugungsstätten):
im erforderlichen Ausmaß
wie gute Ausführung unter teilweiser Verwendung von Mosaikboden- und Mosaikfliesen u. ähnl.
8. Wasser und Toiletten:
in den Wohnungen; Gästezimmer mit Fließwasser
wie gute Ausführung und zusätzliche Toiletten
9. Badezimmer:
in den Wohnungen; Gästezimmer mit Fließwasser
Beherbergungsbetriebe:
wie mittlere Ausführung, teilweise Zimmer mit Bad
in einer Anzahl, die über die Wohnungseinheiten hinausgeht
Beherbergungsbetriebe:
überwiegend Zimmer mit Bad
10. Anteil besonderer Räume (Direktionszimmer, Gesellschaftsräume, Salons u. ähnl.):
kleinere und größere Räume in beachtlichem An-teil
besonders großer Anteil
11. Lift:
bei mehr als 4 Vollgeschossen
bei mehr als 4 Vollgeschossen

__________

*) Bei der Ermittlung der Geschoßhöhen sind die Bestimmungen der ÖNORM, B 4000, 6. Teil, maßgebend.

**) Überdurchschnittliche Verwendung hochwertiger Materialien wie Naturstein, Klinker, Marmor, Metalle, Edelhölzer, Schmiedeeisen, Glas u. ähnl. bzw. aufwendige Ausstattung wie Schwimmbecken, Sauna, offene Kamine u. ähnl.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAA-76567