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BDG 1979 § 275. Anwendungsbereich, BGBl. I Nr. 205/2022, gültig ab 30.12.2022

SCHLUSSTEIL

2a. Abschnitt Elektronische Zustellung

§ 275. Anwendungsbereich

Dieser Abschnitt regelt die elektronische Zustellung im Wege der standardisierten IKT-Lösungen und IT-Verfahren für das Personalmanagement des Bundes durch einen beauftragten Zustelldienst gemäß § 29 ZustG und gilt abweichend von § 1 für Dienstbehörden und Personalstellen des Bundes sowie Personen, die in einem Dienstverhältnis oder einem sonstigen Rechtsverhältnis gemäß § 280 Abs. 1 Z 1 bis 6 stehen. Diese haben nach Maßgabe der technischen Voraussetzungen an der ressortinternen elektronischen Zustellung teilzunehmen.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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