BDG 1979 § 207p. Schulcluster-Administration und Bereichsleitung, BGBl. I Nr. 138/2017, gültig ab 01.09.2018

BESONDERER TEIL

7. Abschnitt LEHRER

Unterabschnitt 5a

§ 207p. Schulcluster-Administration und Bereichsleitung

(1) Die Schulcluster-Administration beinhaltet die verwaltungsmäßige Unterstützung der Schulcluster-Leitung (entsprechend § 56 Abs. 7 SchUG).

(2) Die Bereichsleitung beinhaltet die im § 55d SchUG und im § 52a des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge – SchUG-BKV, BGBl. I Nr. 33/1997, umschriebenen Aufgaben; bei den Aufgaben gemäß § 55d Z 3 SchUG und § 52a Z 3 SchUG-BKV kommt ihr Vorgesetztenfunktion gegenüber den Lehrpersonen an der Schule zu.

(3) Lehrpersonen im Anwendungsbereich des § 9 Abs. 1c BLVG haben die Schulcluster-Leitung in ihrem gesamten Aufgabenbereich zu unterstützen, soweit die Einrechnung gemäß § 9 Abs. 1c BLVG das Ausmaß der Einrechnung aus anderen Funktionen übersteigt.

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