BDG 1979 § 203c. Verlautbarung, BGBl. I Nr. 153/2020, gültig ab 29.01.2020

BESONDERER TEIL

7. Abschnitt LEHRER

3. Unterabschnitt Ausschreibung und Besetzung freier Lehrer-Planstellen

§ 203c. Verlautbarung

Jede Ausschreibung ist auf der beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eingerichteten Website „Karriere Öffentlicher Dienst“ und zusätzlich im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ zu verlautbaren. Zusätzlich kann sie auch auf andere geeignete Weise verlautbart werden.

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