BESONDERER TEIL
7. Abschnitt LEHRER
3. Unterabschnitt Ausschreibung und Besetzung freier Lehrer-Planstellen
§ 203c. Verlautbarung
Die Ausschreibung ist in der beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eingerichteten Jobbörse der Republik Österreich zu verlautbaren. Zusätzlich kann sie auch auf andere geeignete Weise verlautbart werden.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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