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Richtlinie des BMF vom 06.05.2021, 2021-0.103.726
5 Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
5.7 ABC der Betriebsausgaben

Finanzierungskosten

1531Siehe Rz 1421 ff.

Firmenwert

1532Zur Abschreibbarkeit siehe Rz 3187 ff.

Fitness-Studio

1533Siehe Rz 4719, Stichwort "Fitness-Studio".

Flugzeug

1534Siehe Rz 4783 ff.

Randzahl 1535: derzeit frei

Forschungsprämie - Feststellungsbescheid

1535aKosten für eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers zur Erlangung eines Feststellungsbescheides gemäß § 108c Abs. 8 EStG 1988 über die Höhe der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie (siehe Anhang V) sind als Betriebsausgaben abzugsfähig ( § 4 Abs. 4 Z 4 EStG 1988).

Forschungsprämie - Forschungsbestätigung

1535bDer Verwaltungskostenbeitrag im Rahmen eines Verfahrens betreffend Forschungsbestätigung ( § 118a BAO) ist als Betriebsausgabe abzugsfähig ( § 4 Abs. 4 Z 4 EStG 1988).

Forschungszuwendungen

1536Siehe Rz 1330 ff.

Fotoapparat, Filmkamera

1537Siehe Rz 4720, Stichwort "Fotoapparat, Filmkamera".

Freimachungskosten

1538Abfindungs- bzw. Ablösezahlungen zur Freimachung eines Gebäudes von bestehenden Bestandsrechten sind auf das Gebäude zu aktivieren ().

Freiwilliger Sozialaufwand

1539Dieser ist idR als Betriebsausgabe abzugsfähig (zB Gewährung von Betriebsausflügen, Veranstaltung von Weihnachtsfeiern usw.).

Beim Arbeitnehmer sind diese Leistungen prinzipiell steuerpflichtiger Arbeitslohn (vgl. , sowie LStR 2002, Rz 667). Zur Steuerfreiheit derartiger Leistungen siehe LStR 2002, Rz 75 bis 104.

Freiwillig geleistete Aufwendungen

1540Auch ohne rechtliche Verpflichtung geleistete Aufwendungen sind Betriebsausgaben, wenn sie ausschließlich oder überwiegend durch den Betrieb veranlasst sind, wie zB in Kulanz oder Versicherungsfällen (; , ; vgl. auch Rz 4839). Aus familiären Gründen geleistete freiwillige Aufwendungen sind jedoch gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähig (; ).

Führerschein

1541Siehe Rz 4721, Stichwort "Führerschein".


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
Materie:
Steuer
Betroffene Normen:
Verweise:
§ 20 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1421
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 3187
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4719
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4783
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1330
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4720


EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4839

EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4721
§ 108c Abs. 8 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 4 Abs. 4 Z 4 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Anhang V
§ 118a BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

Schlagworte:
Einkommensteuer - Forschungsprämie - Forschungsbestätigung
Stammfassung:
06 0104/9-IV/6/00

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
LAAAA-76448