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Richtlinie des BMF vom 05.06.2013, BMF-010203/0252-VI/6/2013
5 Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
5.7 ABC der Betriebsausgaben

Aktenkoffer, Aktentasche, Aktenmappe

1467Die Aufwendungen sind bei ausschließlicher oder zumindest weitaus überwiegender betriebsbezogener Nutzung (zB Transport oder Aufbewahrung betrieblich oder beruflich verwendeter Unterlagen, wie zB Gerichtsakten eines Rechtsanwaltes, steuerliche Unterlagen eines Steuerberaters, Unterlagen eines auf Werkvertragsbasis tätigen Außendienstmitarbeiters, usw.) abzugsfähig.

Anbahnungsspesen

1468Siehe "Bewirtungsspesen" sowie Rz 4702 ff und 4808 ff.

Angehörige

1469Siehe Rz 1127 ff.

Anlaufkosten

1470Siehe "Ingangsetzungskosten" (Rz 1561).

Antiquitäten

1471Siehe Rz 4797 ff.

Anwaltskosten

1472Siehe "Prozesskosten" (Rz 1621), "Rechtsberatungskosten" (Rz 1623) sowie "Strafen" (Rz 1649).

Anzahlungen (auf Betriebsausgaben)

1473Soweit nicht die Vorschrift des § 4 Abs. 6 EStG 1988 Platz greift (siehe hiezu Rz 1381 ff), sind diese steuerlich wie die spätere Betriebsausgabe zu behandeln. Ist diese sofort abschreibbar, gilt dies auch für die Anzahlung im Jahr der Bezahlung. Dabei muss jedoch im Zeitpunkt der Leistung der Anzahlung ernstlich damit gerechnet werden, dass der die Betriebsausgabeneigenschaft begründende Zusammenhang gegeben ist ().

Arbeitsessen

1474Siehe Rz 4808 ff.

Arbeitskleidung

1475Siehe "Kleidung" (Rz 1574).

Arbeitsmittel

1476Siehe LStR 2002 Rz 277.

Arbeitszimmer

1477Siehe LStR 2002 Rz 324 bis 336.

Armbanduhr

1478Siehe Rz 4710, Stichwort "Armbanduhr".

Arztkosten

1479Siehe Krankheitskosten (Rz 1581).

Aufforstungskosten

1480Siehe Rz 1407 ff.

Aufstockung eines Gebäudes

1481Die diesbezüglichen Kosten stellen Herstellungsaufwand dar, der nicht sofort, sondern nur im Wege der AfA abzugsfähig ist (hinsichtlich von Betriebsgebäuden siehe auch Rz 1398 ff).

Ausbildungskosten

1482Siehe LStR 2002 Rz 358 bis 366.

Auskunftsbescheid ("Advance Ruling")

1482aDer Verwaltungskostenbeitrag im Rahmen eines Auskunftsbescheidverfahrens betreffend Rechtsfragen im Zusammenhang mit Umgründungen, Unternehmensgruppen und Verrechnungspreisen ( § 118 BAO, "Advance Ruling") ist als Betriebsausgabe abzugsfähig ( § 4 Abs. 4 Z 4 EStG 1988).

Ausstellungen

1483Aufwendungen für die Teilnahme an bzw. den Besuch von Ausstellungen, Fachmessen usw. sind bei entsprechender betrieblicher Veranlassung abzugsfähig.

Autobahnvignette

1484Die Aufwendungen sind im Ausmaß der betrieblichen Nutzung abzugsfähig. Bei Ansatz von Kilometergeld ist der Aufwand für Autobahnvignetten durch das Kilometergeld abgegolten (siehe auch LStR 2002 Rz 372).

Autofahrerklub

1485Siehe "Beiträge" (Rz 1491).

Autogenes Training

1486Siehe Rz 4712, Stichwort "Autogenes Training".

Autoradio

1487Siehe Rz 4713, Stichwort "Autoradio".

Autotelefon

1488Anschaffungs-, Einbau- und Betriebskosten sind im Umfang der betrieblichen Verwendung Betriebsausgaben.


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
Materie:
Steuer
Betroffene Normen:
Verweise:
§ 4 Abs. 6 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4702
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4808
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1127
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1561
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4797
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1621
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1623
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1649
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1381

EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1574
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4710
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1581
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1407
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1398
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1491
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4712
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4713
§ 118 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
§ 4 Abs. 4 Z 4 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Schlagworte:
Einkommensteuer - Auskunftsbescheid
Stammfassung:
06 0104/9-IV/6/00

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
LAAAA-76448