Aktenkoffer, Aktentasche, Aktenmappe
1467Die Aufwendungen sind bei ausschließlicher oder zumindest weitaus überwiegender betriebsbezogener Nutzung (zB Transport oder Aufbewahrung betrieblich oder beruflich verwendeter Unterlagen, wie zB Gerichtsakten eines Rechtsanwaltes, steuerliche Unterlagen eines Steuerberaters, Unterlagen eines auf Werkvertragsbasis tätigen Außendienstmitarbeiters, usw.) abzugsfähig.
Anbahnungsspesen
1468Siehe "Bewirtungsspesen" sowie Rz 4702 ff und 4808 ff.
Angehörige
1469Siehe Rz 1127 ff.
Anlaufkosten
1470Siehe "Ingangsetzungskosten" (Rz 1561).
Antiquitäten
1471Siehe Rz 4797 ff.
Anwaltskosten
1472Siehe "Prozesskosten" (Rz 1621), "Rechtsberatungskosten" (Rz 1623) sowie "Strafen" (Rz 1649).
Anzahlungen (auf Betriebsausgaben)
1473Soweit nicht die Vorschrift des § 4 Abs. 6 EStG 1988 Platz greift (siehe hiezu Rz 1381 ff), sind diese steuerlich wie die spätere Betriebsausgabe zu behandeln. Ist diese sofort abschreibbar, gilt dies auch für die Anzahlung im Jahr der Bezahlung. Dabei muss jedoch im Zeitpunkt der Leistung der Anzahlung ernstlich damit gerechnet werden, dass der die Betriebsausgabeneigenschaft begründende Zusammenhang gegeben ist ().
Arbeitsessen
1474Siehe Rz 4808 ff.
Arbeitskleidung
1475Siehe "Kleidung" (Rz 1574).
Arbeitsmittel
1476Siehe LStR 2002 Rz 277.
Arbeitszimmer
1477Siehe LStR 2002 Rz 324 bis 336.
Armbanduhr
1478Siehe Rz 4710, Stichwort "Armbanduhr".
Arztkosten
1479Siehe Krankheitskosten (Rz 1581).
Aufforstungskosten
1480Siehe Rz 1407 ff.
Aufstockung eines Gebäudes
1481Die diesbezüglichen Kosten stellen Herstellungsaufwand dar, der nicht sofort, sondern nur im Wege der AfA abzugsfähig ist (hinsichtlich von Betriebsgebäuden siehe auch Rz 1398 ff).
Ausbildungskosten
1482Siehe LStR 2002 Rz 358 bis 366.
Auskunftsbescheid ("Advance Ruling")
1482aDer Verwaltungskostenbeitrag im Rahmen eines Auskunftsbescheidverfahrens betreffend Rechtsfragen im Zusammenhang mit Umgründungen, Unternehmensgruppen und Verrechnungspreisen ( § 118 BAO, "Advance Ruling") ist als Betriebsausgabe abzugsfähig ( § 4 Abs. 4 Z 4 EStG 1988).
Ausstellungen
1483Aufwendungen für die Teilnahme an bzw. den Besuch von Ausstellungen, Fachmessen usw. sind bei entsprechender betrieblicher Veranlassung abzugsfähig.
Autobahnvignette
1484Die Aufwendungen sind im Ausmaß der betrieblichen Nutzung abzugsfähig. Bei Ansatz von Kilometergeld ist der Aufwand für Autobahnvignetten durch das Kilometergeld abgegolten (siehe auch LStR 2002 Rz 372).
Autofahrerklub
1485Siehe "Beiträge" (Rz 1491).
Autogenes Training
1486Siehe Rz 4712, Stichwort "Autogenes Training".
Autoradio
1487Siehe Rz 4713, Stichwort "Autoradio".
Autotelefon
1488Anschaffungs-, Einbau- und Betriebskosten sind im Umfang der betrieblichen Verwendung Betriebsausgaben.
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Zusatzinformationen | |
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Gültig ab: | |
Materie: | Steuer |
Betroffene Normen: | EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 § 4 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Verweise: | § 4 Abs. 6 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4702 EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4808 EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1127 EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1561 EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4797 EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1621 EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1623 EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1649 EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1381 EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1574 EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4710 EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1581 EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1407 EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1398 EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 1491 EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4712 EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 4713 § 118 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 § 4 Abs. 4 Z 4 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte: | Einkommensteuer - Auskunftsbescheid |
Stammfassung: | 06 0104/9-IV/6/00 |
Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at
Fundstelle(n):
LAAAA-76448