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Richtlinie des BMF vom 11.12.2009, BMF-010203/0704-VI/6/2009
5 Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
5.5 Einzelne Betriebsausgaben
Beiträge an Berufs- und Wirtschaftsverbände

.4 Einzelfälle

  • Beiträge an Berufs- und Wirtschaftsverbände, die politischen Parteien nahe stehen (zB Wirtschaftsbund, Ring freiheitlicher Wirtschaftstreibender, Freier Wirtschaftsverband): Diese sind in angemessener Höhe abzugsfähig.

  • Beiträge an die Vereinigung der österreichischen Industrie (Industriellenvereinigung): Diese sind in angemessener Höhe abzugsfähig.

  • Private Mitgliedsbeiträge (zB Naturschutzbund, Greenpeace, World Wildlife Found, Kriegsblinde, Absolventenverband der Diplomingenieure für Landwirtschaft): Sie sind auch bei einem Ingenieurkonsulenten für Landwirtschaft keine Beiträge an Berufsverbände; sie fallen auch nicht unter den allgemeinen Betriebsausgaben- oder Werbungskostenbegriff ().

  • Vereinigungen zur beruflichen Fortbildung: Die entsprechenden Beiträge fallen allenfalls unter den allgemeinen Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenbegriff (, betr. geographische Gesellschaft; , betreffend ärztliche Fachvereinigung).

  • Außerordentliche Beiträge: Werden an einen Berufsverband außerordentliche - über die üblichen Beiträge hinausgehende - Zahlungen geleistet, so ist die betriebliche Veranlassung bzw. deren Angemessenheit nachzuweisen (, 93/15/0018).

  • Beiträge an politische Parteien: Siehe LStR 2002, Rz 239.

Zuwendungen an und von Privatstiftungen

Zuwendungen an Privatstiftungen siehe StiftR 2009 Rz 194 ff.

Zuwendungen von Privatstiftungen siehe StiftR 2009 Rz 213 ff.


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
Materie:
Steuer
Betroffene Normen:
Verweise:





LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 239
StiftR 2009, Stiftungsrichtlinien 2009 Rz 194 ff
StiftR 2009, Stiftungsrichtlinien 2009 Rz 213 ff
Schlagworte:
Einkommensteuer - politische Parteien - Wirtschaftsbund - Industriellenvereinigung - Naturschutzbund - Greenpeace - World Wildlife Found - Kriegsblinde - Ingenieurkonsulenten - Betriebsausgabenbegriff - Werbungskostenbegriff - ärztliche Fachvereinigung - Angemessenheit - Zuwendungen - Privatstiftungen
Stammfassung:
06 0104/9-IV/6/00

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
LAAAA-76448