.4 Einzelfälle
Beiträge an Berufs- und Wirtschaftsverbände, die politischen Parteien nahe stehen (zB Wirtschaftsbund, Ring freiheitlicher Wirtschaftstreibender, Freier Wirtschaftsverband): Diese sind in angemessener Höhe abzugsfähig.
Beiträge an die Vereinigung der österreichischen Industrie (Industriellenvereinigung): Diese sind in angemessener Höhe abzugsfähig.
Private Mitgliedsbeiträge (zB Naturschutzbund, Greenpeace, World Wildlife Found, Kriegsblinde, Absolventenverband der Diplomingenieure für Landwirtschaft): Sie sind auch bei einem Ingenieurkonsulenten für Landwirtschaft keine Beiträge an Berufsverbände; sie fallen auch nicht unter den allgemeinen Betriebsausgaben- oder Werbungskostenbegriff ().
Vereinigungen zur beruflichen Fortbildung: Die entsprechenden Beiträge fallen allenfalls unter den allgemeinen Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenbegriff (, betr. geographische Gesellschaft; , betreffend ärztliche Fachvereinigung).
Außerordentliche Beiträge: Werden an einen Berufsverband außerordentliche - über die üblichen Beiträge hinausgehende - Zahlungen geleistet, so ist die betriebliche Veranlassung bzw. deren Angemessenheit nachzuweisen (, 93/15/0018).
Beiträge an politische Parteien: Siehe LStR 2002, Rz 239.
Zuwendungen an und von Privatstiftungen
Zuwendungen an Privatstiftungen siehe StiftR 2009 Rz 194 ff.
Zuwendungen von Privatstiftungen siehe StiftR 2009 Rz 213 ff.
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Zusatzinformationen | |
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Gültig ab: | |
Materie: | Steuer |
Betroffene Normen: | EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 § 4 Abs. 9 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 § 4 Abs. 11 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Verweise: | LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 239 StiftR 2009, Stiftungsrichtlinien 2009 Rz 194 ff StiftR 2009, Stiftungsrichtlinien 2009 Rz 213 ff |
Schlagworte: | Einkommensteuer - politische Parteien - Wirtschaftsbund - Industriellenvereinigung - Naturschutzbund - Greenpeace - World Wildlife Found - Kriegsblinde - Ingenieurkonsulenten - Betriebsausgabenbegriff - Werbungskostenbegriff - ärztliche Fachvereinigung - Angemessenheit - Zuwendungen - Privatstiftungen |
Stammfassung: | 06 0104/9-IV/6/00 |
Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at
Fundstelle(n):
LAAAA-76448