5.4.6.2.5.3 Weitere Vergütungen
1166In folgenden Fällen wurden beispielsweise Vergütungen an nahe Angehörigen von der Rechtsprechung nicht anerkannt:
1167Abfertigung
Abfertigung, die an den Betriebsübernehmer im Rahmen einer unentgeltlichen Betriebsübergabe geleistet wird ().
Freiwillige zusätzlich zur gesetzlichen gewährte Abfertigung, die einem familienfremden Arbeitnehmer nicht bezahlt würde ().
1168Aus- und Fortbildungskosten
Übernahme von Aus- und Fortbildungskosten, die einem fremden Dienstnehmer nicht gewährt würde ().
1169Betriebsausflug
Gewährung eines Betriebsausfluges an Stelle des Jahresurlaubes ().
1170Dienstwagen
Unentgeltliche Zurverfügungstellung eines Dienstwagens an den Gesellschafter-Geschäftsführer bei einem Betrieb mit ca. 3 Mio. S (218.018,50 Euro) Umsatz ()
1171Lebensversicherungsprämien
Bezahlung der Prämien für eine Lebensversicherung, wenn in der Gesamtausstattung (dh. inklusive Auszahlung eines bar ausbezahlten Gehaltsteiles) nicht gedeckt ().
1172Mitreise
Kostenübernahme für die Mitreise zu einer Kongressreise, die einem familienfremden Arbeitnehmer nicht gewährt worden wäre ().
1173Pensionszusage
Eine Pensionszusage, die in der fremdüblichen Gesamtausstattung nicht gedeckt ist, stellt einen verdeckte Ausschüttung dar (siehe hiezu ausführlich Rz 3391 ff).
1174Prämienzahlung
Prämienzahlung in Höhe von 80% des Jahresgehaltes ().
1175Tantieme
Tantieme, deren Höhe sich nach dem Verhältnis der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft richtet ().
1176Urlaubsablöse
Ablöse des Urlaubes in Geld statt Urlaubsgewährung (; die Urlaubsablöse ist weiters gemäß § 7 Urlaubsgesetz rechtsunwirksam).
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Zusatzinformationen | |
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Gültig ab: | |
Materie: | Steuer |
Betroffene Normen: | EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 § 4 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Verweise: | |
Schlagworte: | Einkommensteuer |
Stammfassung: | 06 0104/9-IV/6/00 |
Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at
Fundstelle(n):
LAAAA-76448