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Richtlinie des BMF vom 22.03.2005, 06 0104/9-IV/6/00
21 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG 1988)

21.4 Erhaltungs- und Herstellungsaufwand

21.4.1 Allgemeines

6450Auf der Ausgabenseite müssen Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand unterschieden werden. Da sich an das Anfallen von Erhaltungsaufwand einerseits und Herstellungsaufwand andererseits unterschiedliche Rechtsfolgen knüpfen können (siehe dazu Rz 6455 ff), sind diese Aufwendungen zu trennen.

6451Erhaltungsaufwand wiederum ist zu unterteilen in:

  • Instandhaltungsaufwand (siehe auch Rz 6467 f),

  • Instandsetzungsaufwand (siehe auch Rz 6469 f).

6452Treffen Erhaltungs- und Herstellungsaufwendungen im Rahmen einer Baumaßnahme zusammen, so ist grundsätzlich eine Trennung in Erhaltungs- und Herstellungsaufwand vorzunehmen. Ist der Erhaltungsaufwand durch den Herstellungsaufwand bedingt, liegt insgesamt Herstellungsaufwand vor (vgl. Rz 3179).

Beispiel 1:

Im Zusammenhang mit einem nachträglichen Einbau von Sanitäreinrichtungen (Badezimmer, WC) müssen die Wände in diesen Räumen neu ausgemalt werden. Es liegt insgesamt Herstellungsaufwand vor.

6453Wäre der Erhaltungsaufwand jedoch auch ohne Herstellungsaufwand notwendig gewesen, sind die Aufwendungen getrennt zu beurteilen.

Beispiel 2:

Ein schadhaftes Dach muss repariert werden; das Gebäude wird aufgestockt und dabei gleich ein neues Dach aufgesetzt. Die Dacherneuerung ist Erhaltungsaufwand (Instandsetzungsaufwand), die Gebäudeaufstockung Herstellungsaufwand.

6454Werden für Erhaltungs- oder Herstellungsaufwendungen Subventionen aus öffentlichen Mitteln gewährt, dann bleiben auf der Einnahmenseite die Subventionen außer Ansatz. Auf der Ausgabenseite sind die Aufwendungen um die Subventionen zu kürzen.


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
Materie:
Steuer
Betroffene Normen:
Verweise:
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 6455
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 6467
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 6468
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 6469
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 6470
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 3179
Schlagworte:
Einkommensteuer
Stammfassung:
06 0104/9-IV/6/00

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
LAAAA-76448