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SWK 27, 20. September 2012, Seite 1167

Klarstellung zu den umsatzsteuerlichen Änderungen bei Grundstücken

BMF-Information „FAQ – 1. Stabilitätsgesetz“ mit Anmerkungen

Sabine Kanduth-Kristen und Ernst Komarek

Das BMF hat in der Vergangenheit bereits jeweils eine Information zur Einschränkung der Option zur Steuerpflicht bei Vermietung und Verpachtung von Grundstücken sowie bei Leistungen von Wohnungseigentumsgemeinschaften (§ 6 Abs. 1 Z 16 und 17 i. V. m. § 6 Abs. 2 UStG) und zur Verlängerung des Vorsteuerberichtigungszeitraums (§ 12 Abs. 10, § 12 Abs. 10a, § 18 Abs. 10 UStG) veröffentlicht. Jüngst wurde eine weitere Information mit dem Titel „FAQ – 1. Stabilitätsgesetz 2012“ herausgegeben, die weitere noch offene Fragen klären soll. Zudem haben sich die KWT und der Österreichische Gemeindebund mit einigen offenen Fragestellungen an das BMF gewandt; mittlerweile liegen die Antwortschreiben vor. Der Beitrag stellt die jüngste Veröffentlichung des BMF (in Kursivdruck) und die Antwortschreiben des BMF dar und nimmt weiterführende Klarstellungen vor. Weiters wird auf noch bestehende Interpretations- und Anwendungsprobleme hingewiesen.

1. Anwendungsfälle des § 6 Abs. 2 letzter UAbs. UStG 1994 i. d. F. 1. StabG 2012

1.1. In welchen Fällen ist die Neuregelung des § 6 Abs. 2 letzter UAbs. UStG 1994 i. d. F. 1. StabG 2012 nicht anwendbar?

Wenn der Beginn des Mietverhältnisses (maßgeblich ist die tatsächliche Innutzungnahme) oder der B...

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