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Rechtsprechung zur USt-Option für Altfälle der Immobilienvermietung
„Bestandsschutz“ erweist sich als unbeständig
Seit dem Wegfall der USt-Option für neue Immobilienvermietungen ist der Weiterbestand für Altfälle umstritten. Entgegen der sehr restriktiven Ansicht der Finanzverwaltung haben VwGH und BFG zuletzt in mehreren Judikaten einen weiteren Anwendungsbereich gezogen. Die Judikatur beantwortet zahlreiche bisher strittige Rechtsfragen und gibt darüber hinaus wertvolle Hinweise für offene Rechtsfragen.
1. Einführung in die Rechtslage
Nach der Systematik des Umsatzsteuergesetzes ist die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken gemäß § 6 Abs 1 Z 16 UStG grundsätzlich (unecht) steuerfrei. Die Umsätze aus dieser Tätigkeit unterliegen dann keiner Umsatzsteuerbelastung – gleichzeitig steht aus eingangsseitig bezogenen Leistungen, die zur Ausführung dieser Umsätze bezogen wurden, aber auch kein Vorsteuerabzug zu.
Der Steuerpflichtige hat grundsätzlich jedoch die Möglichkeit, gemäß § 6 Abs 2 UStG zur Steuerpflicht zu optieren. In diesem Fall muss der Steuerpflichtige einerseits Umsatzsteuer für die eigenen Vermietungs- und Verpachtungsumsätze entrichten, andererseits steht ihm für eingangsseitig bezogene Leistungen der Vorsteuerabzug zu. Insbesondere im unternehmerischen Kontext ist diese Option zur Steuerpflicht in vielen Fällen ...