BauR Bgld | Burgenländisches Baurecht
3. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 24a Verantwortlichkeit des Bauführers
Materialien zum Bgld BauG
EB Bgld BauG-Nov 2012
Nunmehr muss sich der Bauwerber bei Wohngebäuden mit mehr als 200 m2 Wohnnutzfläche bzw. bei sonstigen Gebäuden mit mehr als 200 m2 Nutzfläche einer befugten Person bedienen, die als Ansprechperson und Verantwortlicher für die Baubehörde zu fungieren hat. Unter Wohnnutzfläche ist die gesamte Bodenfläche einer Wohnung einschließlich eines Wintergartens abzüglich der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen (Ausnehmungen) zu verstehen; Treppen, offene Balkone, Terrassen sowie Loggien sind dabei nicht zu berücksichtigen. Unter einer Nutzfläche ist die benutzbare Bodenfläche eines Bauwerkes abzüglich der Wandstärken, Stiegen, Balkone, Terrassen und Bodenflächen mit einer lichten Raumhöhe von weniger als 1,50 m zu verstehen (siehe OIB-Richtlinie 3, Pkt. 11.2.1.).
Die Aufgabe des Bauführers soll in der Verantwortung für die Bauführung und in der Einhaltung der bewilligten Pläne und gesetzlichen Vorschriften bestehen. Die Verantwortlichkeit des Bauführers besteht nur gegenüber der Behörde; die zivilrechtliche Haftung bleibt unberührt. Eigenleistungen des Bauherrn werden dad...