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SWI 10, Oktober 2011, Seite 420

Nachträgliche Preisanpassungen zwischen verbundenen Unternehmen

Year-End Adjustments of Transfer Prices Between Related Parties

Martin Schwaiger

Transactions between associated enterprises as well as such between close relatives must satisfy certain demands in order to be accepted for tax purposes. When prices are set within associated enterprises, a natural conflict of interest subject to the laws of the market may often not arise between the parties involved. For the attribution of such income, the OECD’s arm’s length principle serves to facilitate transfer pricing in compliance with tax regulations. Martin Schwaiger deals with the question whether year-end adjustments of transfer prices between related parties are acceptable from an arm’s length principle perspective.

Grundlegendes

Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen müssen ebenso wie Geschäfte zwischen nahen Angehörigen bestimmte Anforderungen erfüllen, um steuerliche Anerkennung zu finden. Bei der Einkünfteabgrenzung zwischen verbundenen Unternehmen dient der Fremdvergleich dazu, bei Fehlen eines – den Marktgesetzen unterliegenden – natürlichen Interessengegensatzes der beteiligten Unternehmen eine steuerlich angemessene Preisfindung zu ermöglichen. Im Wirtschaftsleben lässt sich vermehrt der Fall beobachten, dass mithilfe sogenannter „Preisanpassungsklauseln“ am ...

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