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SWI 6, Juni 2005, Seite 253

Steuerfreiheit für eine Pension des Internationalen Währungsfonds (EAS 2593)

Verlegt eine Angestellte des Internationalen Währungsfonds nach ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird die IWF-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle Pensionen, die vom UN-Joint Staff Pension Fund an ehemalige Angestellte der Vereinten Nationen oder deren Spezialorganisationen ausgezahlt werden, in Österreich von der Einkommensbesteuerung befreit. Die Rechtsgrundlage hiefür erachtet das Bundesministerium für Finanzen in Art. V Abschn. 18 lit. b des Übereinkommens vom , BGBl. Nr. 126/1957, über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen sowie in Art. VI Abschn. 19 lit. b des Übereinkommmens über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen, BGBl. Nr. 248/1950, für gegeben (EAS 735). Abschnitt 9 lit. b des Übereinkommens vom über den Internationalen Währungsfonds, BGBl. Nr. 189/1978 und 152/1993, enthält eine ähnlich formulierte Bestimmung, derzufolge nicht nur die Gehälter, sondern auch alle anderen Bezüge, zu denen auch Pensionsleistungen gerechnet werden, steuerfrei zu stellen sind.

Mit der Wohnsitznahme in Österreich tritt die pensionierte IWF-Angestel...

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