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SWI 3, März 2004, Seite 098

US-Professor an der Vienna International School

Es ist wohl richtig, dass gemäß Artikel XII des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens aus dem Jahre 1956 ein US-Professor von der österreichischen Besteuerung freizustellen war, wenn er sich nicht länger als zwei Jahre für Unterrichtszwecke in Österreich aufgehalten hat. Dieses Abkommen ist aber 1998 durch ein neues Abkommen abgelöst worden (BGBl. III Nr. 6/1998), das die ehemalige „Gastlehrerbestimmung" nicht mehr übernommen hat. Es besteht daher seither für US-Gastprofessoren an der Vienna International School keine Möglichkeit mehr, die österreichische Lohnsteuer auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens refundiert zu erhalten. Die österreichische Lohnsteuer ist aber auf Grund des genannten Abkommens auf die US-Steuer des Gastprofessors anrechenbar. (EAS 2410 v. )

Rubrik betreut von: Internationales Steuerrecht
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