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Der 20er-Aufsichtsrat – Professionalität im Jahr 2020
Teil V: Aufsichtsrats-Professionalität beginnt am Ende der Komfortzone
Diese Serie stellt 20 Anforderungen an den State-of-the-Art-Aufsichtsrat im Jahr 2020 vor. Der fünfte Teil wagt den Schritt über die Komfortzone hinaus.
1. Die Komfortzone
Die Aufsichtsratswelt hat sich mir mit Beginn der 80er-Jahre eröffnet – mehr als tausend Aufsichtsratssitzungen, Hauptversammlungen, Generalversammlungen, Beiratstreffen, Stiftungssitzungen, Vorstandssitzungen, Syndikatstreffen, Kuratoriums-Meetings, Fraktionssitzungen, Eigentümervorgesprächen etc sollten folgen.
Das Gesetz schrieb damals zwei Aufsichtsratssitzungen im Jahr verpflichtend vor. Minimalistisch agierende Unternehmen konzentrierten das gesetzliche Muss an einem Tag. Am Tag der Hauptversammlung fand zuerst die bedeutsame feststellende Aufsichtsratssitzung, dann die Hauptversammlung und im Anschluss daran die konstituierende Aufsichtsratssitzung – die oft nur fünf Minuten dauerte – statt.
Zeit war definitiv kein maßgebliches Kriterium für ein Mandat. Zu spät zu kommen und früher wegzugehen – das war in Aufsichtsratssitzungen keine Seltenheit. Kritische Kleinaktionäre entdeckten diesen Umstand erst Jahre später. Die beliebte Aktionärsanfrage in der Hauptversammlung nach der Anwesenheit bzw vor allem der Abwe...