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Handbuch Mietrecht
Denk/Pelinka (Hrsg)

Handbuch Mietrecht

2. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5281-8

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Handbuch Mietrecht (2. Auflage)

S. 2341. Übergang kraft Vereinbarung

Mietverhältnisse können sowohl auf Vermieterseite als auch auf Mieterseite unmittelbar entweder kraft gesetzlicher Bestimmungen oder kraft Vereinbarung auf den jeweiligen Rechtsnachfolger übergehen. Abgesehen von der Möglichkeit eines einvernehmlichen vertraglichen Übergangs können Mietverhältnisse auch ohne oder gar gegen den eindeutigen Willen des anderen Vertragspartners auf den Rechtsnachfolger übergehen. Beim Übergang von Mietverhältnissen kraft Vereinbarung lassen sich im Wesentlichen drei Varianten unterscheiden: Die rechtsgeschäftliche Vertragsübernahme, der Übergang hin zu einem gespaltenen Schuldverhältnis als Folge des Widerspruchs/Nichtzustimmung des Vermieters und der Übergang aufgrund eines „Weitergaberechts“.

1.1. Rechtsgeschäftliche Vertragsübernahme

Die rechtsgeschäftliche Vertragsübernahme bedarf der Mitwirkung aller Parteien, also des Vermieters, des Mieters und des Dritten. Zweck dieser Allparteieneinigung ist es, dass weder dem Vermieter noch dem Mieter durch einseitigen Akt des Vertragspartners ein neuer Vertragspartner aufgezwungen werden darf. Die Vertragsübernahme bedarf keiner besonderen Form und kann daher auch mündlich oder sc...

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