Handbuch Mietrecht
2. Aufl. 2026
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1. Hauptmiete versus Untermiete
1.1. Hauptmiete und Untermiete im ABGB (§ 1098 ABGB)
1.1.1. Allgemeines
Das ABGB unterscheidet nicht zwischen Hauptbestandverhältnis und Unterbestandverhältnis. Das Unterbestandverhältnis ist lediglich rudimentär in § 1098 ABGB geregelt. Demnach sind „Mieter und Pächter [...] berechtigt, die Miet- und Pachtstücke dem Vertrage gemäß durch die bestimmte Zeit zu gebrauchen und zu benützen oder auch in Afterbestand zu geben, wenn es ohne Nachteil des Eigentümers geschehen kann und im Vertrag nicht ausdrücklich untersagt worden ist.“
S. 56Im Verhältnis zwischen Unterbestandgeber und Unterbestandnehmer gelten - ebenso wie im Verhältnis zwischen Hauptbestandgeber und Hauptbestandnehmer - die Bestimmungen der §§ 1090 ff ABGB. Der Unterbestandnehmer hat somit gegenüber seinem Unterbestandgeber die gleichen Rechte und Pflichten, wie der Hauptbestandnehmer gegenüber seinem Hauptbestandgeber. Abgesehen davon, dass der Unterbestandnehmer sein Bestandrecht nicht vom Eigentümer sondern vom Hauptmieter ableitet und er in gewisser Weise vom Bestehen eines Hauptbestandverhältnisses abhängig ist, hat der Unterbestandnehmer nach den Regelungen des ABGB keine schlechtere Rechtsposition als der Hauptmieter.
§ 1111 ABGB lässt überdies den M...