Telearbeit
1. Aufl. 2026
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S. 1724. Anwendbares Arbeitsrecht
4.1. Europäisches Kollisionsrecht
Im gegenständlichen Kap ist die Frage zu klären, welches Arbeitssachrecht auf den Arbeitsvertrag anzuwenden ist, wenn die Tätigkeit in Form von grenzüberschreitender Telearbeit ausgeübt wird. Mit anderen Worten: Es ist das Vertragsstatut des Arbeitsverhältnisses zu ermitteln. Das einschlägige Regelungswerk zur Ermittlung des anzuwendenden Arbeitsrechts stellt die VO (EG) 593/2008 (Rom I-VO) dar. Neben der Rom I-VO wird im Hinblick auf die verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten von Telearbeit auch auf die Entsende-RL sowie die dazugehörigen nationalen Umsetzungsbestimmungen einzugehen sein. Im Folgenden sollen zunächst die einschlägigen unionsrechtlichen Vorschriften dargestellt werden. In einem zweiten Schritt werden die sich aus der grenzüberschreitenden Telearbeit ergebenden Besonderheiten unter dieselben subsumiert. Zu untersuchen wird va sein, ob es bei Telearbeit-Verhältnissen einen „virtuellen Arbeitsort“ gibt und wie sich das (Nicht-)Bestehen eines solchen auf die kollisionsrechtliche Beurteilung auswirkt.
4.1.1. Rom I-VO
Im Interesse eines reibungslos funktionierenden Binnenmarktes hat die Rom I-VO va die einheitl...