Telearbeit
1. Aufl. 2026
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S. 1043. Anwendbares Sozialversicherungsrecht
Wird die Tätigkeit (zT) im Rahmen von Telearbeit verrichtet und liegt der Telearbeitsort nicht im selben MS wie der Sitz des AG, eröffnen sich zahlreiche sozialversicherungsrechtliche Fragen: In welchem MS sind Versicherungsbeiträge abzuführen? Welcher MS ist leistungszuständig? In welchem MS werden Anwartschaften erworben? Im Ergebnis: Welches (nationale) Sozialversicherungsrecht ist anzuwenden?
Im Folgenden gilt es, zunächst einen Überblick über das nationale und unionsrechtliche Koordinierungsrecht zu verschaffen sowie tatsächliche und potenzielle Anknüpfungspunkte zu identifizieren, bevor unter Berücksichtigung der verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten von Telearbeit Schlüsse darüber gezogen werden können, für welche Konstellationen welches nationale Sozialversicherungsrecht zur Anwendung zu bringen ist. Dabei soll in einem ersten Schritt die theoretische Grundlage gelegt werden.
3.1. Nationales Koordinierungsrecht
3.1.1. Allgemeines
Vorauszuschicken ist, dass der Anwendungsbereich der nationalen Koordinierungsbestimmungen praktisch sehr eingeschränkt ist, da einerseits seit dem Beitritt Österreichs zum EWR das unionsrechtliche Koordinieru...