Telearbeit
1. Aufl. 2026
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S. 72. Telearbeit im nationalen Kontext
2.1. Allgemeines
Dem österreichischen Privatarbeitsrecht waren bis zur Einführung des § 2h AVRAG idF BGBl I 2021/61 weder der Begriff Homeoffice noch Telearbeit bekannt. Betr außerbetriebliche unselbständige Arbeit existierten auf gesetzlicher Ebene so gut wie gar keine Grundlagen. Erst im Zuge der Covid-19-Pandemie kam es (gezwungenermaßen) erstmalig zu einem (mehr oder weniger) umfassenden Tätigwerden des Gesetzgebers zunächst in Punkto Homeoffice und in weiterer Folge in Punkto Telearbeit.
Bis dahin fand man nur vereinzelt Regelungen vor, welche AN, „die ihre Tätigkeit überwiegend in ihrer Wohnung ausüben“, zum Gegenstand hatten. So regelt bspw § 26 AZG idZ, dass bei AN, die die Lage ihrer Arbeitszeit und ihren Arbeitsort weitgehend selbst bestimmen können oder ihre Tätigkeit überwiegend in ihrer Wohnung ausüben, Aufzeichnungen über die Dauer der Tagesarbeitszeit zu führen sind. Auch in § 2 Abs 2 AZG findet die Arbeit von zu Hause aus Berücksichtigung, wobei die Aussagekraft der Bestimmung ihr Auslangen in der Klarstellung findet, dass Arbeitszeit iSd AZG auch jene Zeit ist, die ein im Übrigen im Betrieb Beschäftigter in seiner Wohnung verrichtet.
Konkretere Ansätze in Richtung Re...